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Einige Versicherungsbegriffe von L - Z
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Langfristige Verträge
Sie haben eine Laufzeit von mindestens einem Jahr und verlängern sich automatisch, wenn sie nicht fristgerecht gekündigt werden.
Liebhaberwert
Er enthält eine besondere Wertschätzung des Besitzers gegenüber einer Sache, die nicht dem tatsächlichen Wert entspricht und ist somit nicht versicherbar.
Mindestdeckungssumme
Bei Pflichtversicherungen, z.B. Kraftfahrzeug-Haftpflicht, sind Mindestdeckungssummen vorgeschrieben, die nicht unterschritten werden dürfen.
Mindestprämie
Prämie, die unabhängig vom Versicherungsumfang mindestens zu zahlen ist
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Mahnung
Die Mahnung ist grundsätzliche Voraussetzung für den Schuldnerverzug. Für Folgeprämien gilt die Regelung des § 39 VVG. Das Versicherungsunternehmen hat dem Schuldner eine Zahlungsfrist von mindestens 2 Wochen zu setzen und auf die Rechtsfolgen der Versäumung in der Zahlungsfrist hinzuweisen.
Mietsachschäden
Schäden, die der Versicherungsnehmer an der gemieteten Wohnung verursacht.
Mopedversicherung
Gegen Zahlung der Prämie erhält der Kunde das Versicherungskennzeichen, das jeweils am 28. Februar des Folgejahres erlischt, d.h. zum 1.3. eines jeden Jahres müssen neue Kennzeichen erworben werden.
Nettoprämie
Prämie ohne Versicherungssteuer und Gebühr.
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Neuwert
Wiederbeschaffungswert einer gleichartigen Sache in neuem Zustand.
Obliegenheiten
Pflichten des Versicherungsnehmers, deren Verletzungen zum Verlust des Versicherungsschutzes führen kann, z.B. Anzeigepflicht von Gefahrerhöhungen oder im Schadenfall Anzeige- und Auskunftspflicht.
Pauschal
Z.B. in der Kraftfahrzeughaftpflicht-Versicherung gilt die “pauschale” Deckungssumme sowohl für Personen – als auch für Sachschäden.
Police
Anderer Ausdruck für Versicherungsschein.
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Prämie
Der Beitrag, den der Versicherungsnehmer dem Versicherer für das Tragen des Risikos zahlt.
Produkthaftung
Haftung für Schäden durch fehlerhafte Produkte.
Ratenzuschlag
Zuschlag für unterjährige Zahlungsweisen.
Regionalklassen
Unterteilung in Gebiete nach der Wahrscheinlichkeit eines Schadenfalles, z.B. Kraftfahrzeughaftpflicht-Versicherung : Die Wahrscheinlichkeit eines Unfalles in einer Grossstadt ist höher als auf dem Lande.
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Reparaturunfähigkeit
Reparaturunfähig ist eine Sache, die nicht mehr zu reparieren ist oder nur an einem bestimmten Ort repariert werden kann, an den sie nicht verbracht werden kann.
Reparaturunwürdigkeit
Reparaturunwürdig ist eine Sache, wenn die Wiederherstellungskosten den Versicherungswert übersteigen.würden.
Risiko
Die Versicherer kalkulieren die Prämien für das normale, durchschnittliche Risiko. Ist ein erhöhtes Risiko vorhanden (z.B. Vorerkrankungen in der Krankenversicherung), kann dieses durch einen Mehrbeitrag (Risikozuschlag) in den Versicherungsschutz eingeschlossen werden, wenn der Versicherer hierzu bereit ist. Der Versicherer kann aber auch ein erhöhtes Risiko im Interesse der Versichertengemeinschaft ablehnen.
Rotes Kennzeichen
Amtliches Kennzeichen mit roten Zahlen und Buchstaben, welches nach Vorlage einer B-Karte eines Kraftfahrzeugversicherers für Überführungs- Prüfungs- und Probefahrten erteilt wird.
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Rückprämie
Rückzahlung von Prämie von einem Versicherungsunternehmen an den Versicherungsnehmer.
Sachverständige
Sachverständige können zur Beurteilung aussergewöhnlicher Risiken oder in Schadensfällen eingesetzt werden. Die Regulierungsbeauftragten der Versicherungsgesellschaften sind nicht als Sachverständige zu bezeichnen.
Schaden
Ein Ereignis, das das Leben, die Gesundheit oder das Eigentum einer Person verletzt, bezeichnet man als Schaden.
Schadenfreiheits-Rabatt
Hat eine Kraftfahrzeugversicherung ein Kalenderjahr ununterbrochen bestanden, ohne daß ein Schaden gemeldet wurde, erfolgt im nächsten Jahr die Einstufung in eine günstigere Rabattstufe.
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Selbstbeteiligung
Selbstbeteiligungen, die zu verschiedenen Versicherungen (z.B. Kraftfahrzeugversicherung) vereinbart werden können, wirken sich prämienmindernd aus.
Sengschäden
Schäden, die nicht durch einen Brand entstanden sind, z.B. Zigarettenglut beschädigt den Bezug eines Sessels, fallen nicht unter den Versicherungsschutz der Feuerversicherung.
Tierhalter
Tierhalter ist jeder, der ein Tier besitzt. Für Kleintiere und Katzen ist keine separate Tierhalterhaftpflicht-Versicherung nötig (ist in der Privathaftpflicht-Versicherung enthalten), wohl aber für Hunde und Pferde.
Typklassenverzeichnis
In der Kraftfahrzeugversicherung richtet sich der Beitrag nach dem Fahrzeugtyp.Im Typklassenverzeichnis werden die einzelnen Fahrzeuge je nach Schadenanfälligkeit und Schadenhäufigkeit zu bestimmten Typklassen zusammengefasst, dies geschieht durch einen unabhängingen Treuhänder.
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Unterversicherung
Von einer Unterversicherung spricht man, wenn die Versicherungssumme am Schadentag nicht dem tatsächlichen Versicherungswert entspricht. Der Schaden wird dann im Verhältnis Versicherungswert / Versicherungssumme ersetzt.
Versicherungsjahr
Das Versicherungsjahr beginnt zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und entspricht nicht dem Kalenderjahr.
Versicherungssteuer
Wird von den Versicherungsgesellschaften auf die Prämie erhoben und abgeführt.
Versicherungssumme
Bezeichnet die Summe, die der Versicherer höchstens laut vertraglicher Vereinbarung zu leisten hat.
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Versicherungswert
Bezeichnet den Wert des versicherten Interesses, dies kann je nach Versicherungssparte der Neuwert oder der Zeitwert sein.
Vorsatz
Wer sich über die Folgen seiner Handlung im Klaren ist und einen daraus entstehenden Schaden billigend in Kauf nimmt, handelt vorsätzlich. Vorsatz ist generell nicht versichert.
Vorversicherung
Bedeutet, dass bei einem anderen Versicherer bereits ein Vertrag für das gleiche Risiko bestanden hat.
Wasserhaushalts-Gesetz
Wenn Grundwasser oder Gewässer auch ohne Verschulden verunreinigt wird, liegt ein Verstoss gegen das Wasserhaushalts-Gesetz vor, z.B. Öl läuft aus einem undicht gewordenen Tank aus.
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Zeitwert
Der Wert einer Sache zu einem bestimmten Zeitpunkt. Die Differenz zwischen Neuwert und Zeitwert ergibt sich aus dem Alter und der Abnutzung.
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