Uwe Hilmann oHG
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   Die Rechtschutzversicherung

 

 

 

 

Aufgabe einer Rechtsschutzversicherung ist es, die Kosten eines Rechtsstreites zu übernehmen. Der Versicherungsnehmer kann seine rechtlichen Interessen wahrnehmen ohne die finanziellen Folgen befürchten zu müssen. Wer einen Zivilprozess verliert, muss die entstandenen Kosten tragen, auch derjenige der seinen Prozess gewinnt, muss mit Kosten rechnen, wenn der Verlierer zahlungsunfähig ist.

 

 

 

 

 

Beispiele :

 

 

 

 

 

Was kostet mein Recht ?

Streitwert

Vorschuss
RA + Gericht  

Kosten nach
1. Instanz
      

Kosten nach
2. Instanz

Bagatellunfall: Der Gegner verursacht beim Einparken kleine Beule in der Tür

        800,-- 

         314,22 

645,40 

1.494,02 

Möbelkauf: Die neue Couch wird beschädigt angeliefert. Der Händler verweigert die Rücknahme

2.500,-- 

645,52 

1.421,56 

3.300,78 

Vermieter kündigt wegen angeblichen. Eigenbedarfs die Wohnung

9.000,-- 
1 2 x 750,-- Miete

1.613,68 

3.726,04 

8.661,10 

Der Arbeitgeber hat fristgerecht, angeblich betriebsbedingt gekündigt

     9.000,-- 
3 x 3000,--  Gehalt 

1.070,68 

1.891,52 

6.372,08 

Der Nachbar baut und hält Vorschriften nicht ein

10.000,-- 

1.744,52 

4.028,56 

     9.365,88 

Das „Montagsauto“ wird auch nach mehreren Reparaturversuchen kein Neuwagen, Wandlungsverlangen

20.000,-- 

      2.391,72 

5.418,16 

12.617,10 

 

 

 

 

 

Im Arbeitsrechtsschutz hat jede Partei in der ersten Instanz, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens, die eigenen Kosten selbst zu tragen.

 

 

 

 

 

Im privaten Bereich kann man eine Rechtsschutzversicherung als „Paket“ ( sogenannte Vollrechtsschutz für alle Bereiche ) oder einzelne Teile ( z.B. nur Kfz-Rechtsschutz ) abschliessen.

 

 

 

 

 

Es gibt nachstehende „Bausteine“ :

  • Privatrechtsschutz
  • Verkehrsrechtsschutz
  • Arbeits- und Berufsrechtsschutz
  • Haus-, Grundstücks- und Mietrechtsschutz

 

 

 

 

 

Im Familien- und Erbrecht ist nur eine sogenannte Erstberatungs-Rechtsschutz gegeben, d.h. zum Beispiel nach einem Todesfall in der Familie geht es um  Klärung der Erbansprüche. Sie gehen zum Anwalt und lassen sich einmalig beraten. Rechtsstreitigkeiten im Familien- und Erbrecht sind ausgeschlossen, dies ist auch verständlich, da sonst jeder, der sich scheiden lassen möchte, die osten auf den Rechtsschutzversicherer abwälzen würde.

 

 

 

 

 

Nicht versicherte Rechtsangelegenheite 

  • Aufruhr und innere Unruhe
  • Aussperrung
  • Baurisiko, Enteignung
  • In der Regel auch Halte- oder Parkverstöße im Straßenverkehr

 

 

 

 

 

Für Firmen-Rechtsschutzversicherungen gelten andere Kriterien, die hier zu erläutern, zu umfangreich wäre,

wir beraten Sie jedoch gern,

den richtigen Versicherungsschutz für Ihre Firma zu finden.