Uwe Hilmann oHG
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   Lebensversicherung

 

 

 

 

Die Risikolebensversicherung

Bei dieser Form der Lebensversicherung handelt es sich um eine reine Absicherung für den Todesfall; es gibt keinen Sparvorgang und somit keine Ablaufleistung bei Vertragsende sondern nur eine vertraglich vereinbarte Summe im Falle des Todes. Der Vorteil sind hohe  Versicherungssummen bei geringen Beiträgen.

Risikolebensversicherungen sind vor allem sinnvoll zur Absicherung junger Familien, die noch nicht über genügend Einkommen verfügen, um eine Kapitallebensversicherung zu finanzieren, oder zur Absicherung finanzieller Verpflichtungen. Sie werden daher meistens auch nur über einen begrenzten Zeitraum abgeschlossen.

Die Kapitallebensversicherung

Hierbei handelt es sich um die klassische Lebensversicherung, die sowohl den Todesfall abdeckt als auch das Bedürfnis des Kunden, Kapital für die Altersversorung aufzubauen.

Eine Lebensversicherung kann in sehr vielen Varianten abgeschlossen werden, hier kommt es einzig und allein auf die Bedürfnisse des/der Versicherungsnehmers/in an, auf alle  Besonderheiten hier einzugehen, wäre zu umfangreich.

Einige der Möglichkeiten sind :

    Versicherung auf zwei verbundene Leben, d.h., die Versicherungssumme wird beim Tod der zuerst versterbenden Person fällig, wichtig für Ehe- oder Geschäftspartner (2 Personen in einem Vertrag).

    Einschluß Unfalltod ( Verdoppelung der Todesfallsumme, wenn die Ursache ein Unfall war )

    Einschluß einer Rente bei Berufsunfähigkeit ( siehe auch Berufs-unfähigkeitsversicherung ) und Beitragsbefreiung für den laufenden Vertrag, d.h. im Falle der Berufsunfähigkeit werden für die Lebensversicherung keine Prämien mehr gezahlt und dennoch gibt es bei Vertragsablauf oder Tod die vereinbarte Summe, zusätzlich für die Dauer der Berufsunfähigkeit die vereinbarte Rente.

Lebensversicherungen können mit einer Dynamik/Anpassung abgeschlossen werden. Beitrag und Leistung steigen dann jährlich um einen vereinbarten Prozentsatz und werden dadurch der Inflation und den steigenden Lebensansprüchen angepasst. Diese Dynamik ist jedoch keine Pflicht.
Die Beiträge zur Lebensversicherung können im Rahmen der Sonderausgabensteuerlich geltend gemacht werden.

Da eine Lebensversicherung sehr auf die persönlichen Erwartungen und finanziellen Möglichkeiten des Versicherungsnehmers zugeschnitten werden sollte, ist eine umfassende Beratung dringend zu empfehlen.