Die Grundlage der privaten Krankenversicherung ist die Eigenvorsorge nach dem Individualprinzip, d.h. es gibt einen direkten Bezug zwischen der Höhe der Beiträge und den versicherten Leistungen unter Berücksichtigung des Eintrittalters, dem Geschlecht der zu versichernden Person sowie nach dem Gesundheitszustand bei Beginn der Versicherung.
- Der Krankenversicherungsumfang wird also variabel gestaltet
und auf die Bedürfnisse der zu versichernden Person abgestellt.
Die gesetzliche Krankenversicherung basiert demgegenüber auf dem - natürlich teurerem - Solidaritätsprinzip; es wird ein finanzieller Ausgleich zwischen den sozial stärkeren und den sozial schwächeren Mitgliedern geschaffen. Die Höhe des Versicherungsbeitrages richtet sich nach dem Einkommen. Familienmitglieder ohne eigenes Einkommen sind beitragsfrei mitversichert.
Wer kann in die private Krankenversicherung ?
- Arbeiter und Angestellte mit einem Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze
- Selbständige unabhängig vom Einkommen, hierzu gehören auch die freiberuflich tätigen wie Apotheker, Notare, Steuerberater, Architekten, Rechtsanwälte usw.
- Beamte, die von ihrer Behörde eine Beihilfe zu ihren Krankheitskosten erhalten. Unter Beihilfe versteht man, dass der Dienstherr dem Beamten einen gewissen Prozentsatz seiner Behandlungskosten ersetzt, d.h. Beamte benötigen einen privaten Krankenversicherungsschutz nur in dem Umfang, in dem sie keine Beihilfe durch ihren Dienstherrn erhalten
- Studenten, die sich bei Aufnahme ihres Studiums an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule von der Versicherungspflicht befreien lassen.
Die Krankenvollversicherung
Sie ist die wichtigste Art der privaten Krankenversicherung und übernimmt die vertraglich vereinbarten Kosten von Krankheiten, Unfällen und Entbindungen sowohl im ambulanten wie auch im stationären Bereich. Die meisten privat Versicherten entscheiden sich im stationären Bereich für die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer mit Chefarztwahl.
Bei der Vertragsgestaltung spielt die Wahl der Selbstbeteiligung als Mittel zur Beitragsersparnis eine wichtige Rolle, d.h. zahlt der Versicherte kleinere Rechnungen aus eigener Tasche, so kann er dadurch seinen monatliche Beitrag erheblich reduzieren.
Die Krankenzusatzversicherung
Da die gesetzliche Krankenversicherung nur eine Grundversorgung bietet, hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, dass sich Pflichtversicherte auf eigene Kosten zusätzlich versichern können, z.B. Krankenhauszusatzversicherung (Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer mit Chefarztwahl) oder Zahnzusatzversicherung (Erhöhung der gesetzlichen Leistungen bei Zahnbehandlungen und Zahnersatz).
Wesentliche Unterschiede zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung :
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