Uwe Hilmann oHG
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   Die Kfz-Versicherung

 

 

 

 

Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung :

 

 

 

 

 

Als Halter eines Kraftfahrzeuges sind Sie gesetzlich verpflichtet eine Haftpflichtversicherung abzuschließen und jeder Versicherer muss Ihren Antrag auf Haftpflichtversicherung ( nicht jedoch auf Kaskoversicherung ) annehmen; hier spricht man von einer Pflichtversicherung.

Allein durch die Tatsache, dass Sie ein Kraftfahrzeug besitzen, unterliegen Sie der Gefährdungshaftung, d.h. Sie sind zum Schadensersatz verpflichtet, auch wenn Sie an dem unmittelbaren Schaden keine Schuld trifft, z.B. bei technischem Versagen am Fahrzeug.

        Ein Verstoss gegen diese Versicherungspflicht ist strafbar.

Sinn dieser Pflichtversicherung ist es, den Geschädigten ( Verkehrsopfer ) zu schützen und Schadenersatz zu gewährleisten, auch wenn der Schädiger mittellos ist.

In der Haftpflichtversicherung sind immer nur Schäden an Dritten versichert,
keine Eigenschäden, dafür gibt es die Kaskoversicherung.
Der Anspruch des Geschädigten kann sich sowohl an Sie, als auch direkt an
Ihre Versicherungsgesellschaft wenden.

Versichert sind neben dem Versicherungsnehmer, der Halter ( derjenige, auf den
das Kraftfahrzeug zugelassen ist ), der Eigentümer ( z.B. die Bank, wenn das
Fahrzeug finanziert ist ) und der Fahrer ( d.h. die Person, die das Fahrzeug führen darf, Partner, Kinder, Freunde etc. ).

Grundlage dieser Versicherung ist der § 823 BGB, siehe auch

 

 

Die Haftpflichtversicherung

 

 

 

 

 

Kaskoversicherung :

 

 

 

 

 

Die Kaskoversicherung wird zwischen Teil- und Vollkaskoversicherung unterschieden, wobei die Vollkaskoversicherung die Teilkasko beinhaltet.

Durch die Teilkaskoversicherung sind folgende Schäden abgedeckt :
Brand, Explosion, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Diebstahl, Zusammenstoss mit Haarwild, Glasbruch sowie Schäden an der Verkabelung, hervorgerufen durch Kurzschluss oder Marderbiss.

Die Vollkaskoversicherung beinhaltet zusätzlich Schäden am eigenen Fahrzeug, die auf einen Unfall oder mut- und böswillige Beschädigungen Dritter( Vandalismus ) zurückzuführen sind.

 

 

 

 

 

Nicht versichert sind :

 

 

 

 

 

  • Schäden, durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit ( Trunkenheit am Steuer )
  • Schäden durch Verschleiss oder Abnutzung
  • Rennveranstaltungen
  • Krieg, innere Unruhe, Erdbeben
  • reine Reifenschäden (ein zerstochener Reifen ist nicht versichert, wohl aber der Diebstahl eines ganzen      Reifens)

 

 

 

 

 

Je nach Versicherungsgesellschaft ist Zubehör bis € 5000,-- mitversichert, höherwertiges Zubehör ( teure Hifi-Anlagen etc. ) kann gegen Zuschlag in den Vertrag eingeschlossen werden

Üblicherweise werden Teil- und Vollkaskoversicherungen mit einer Selbstbeteiligung pro Schaden abgeschlossen, in der Regel Teilkasko € 150,--, Vollkasko € 300,--, dies senkt die Beiträge.

Vollkaskoversicherung wird besonders für Neufahrzeuge gewählt. Es kann aber durchaus sinnvoll sein, auch für ein Gebrauchtfahrzeug Vollkasko zu versichern, da es nur in der Vollkaskoversicherung – ebenso wie in der Haftpflichtversicherung – einen Schadensfreiheitsrabatt gibt. Die Teilkaskokennt keine Rabattstaffel, dort zahlt man immer 100 %.