Uwe Hilmann oHG
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   Gebäudeversicherung

 

 

 

 

Die Gebäudeversicherung schützt gegen:

 

 

  • Brand, Blitzschlag, Explosion, Flugzeugabsturz
  • Leitungswasser und Rohrbruch
  • Sturm und Hagel
  • Überspannung

 

 

 

 

 

Da die meisten Häuser mit Hilfe einer Finanzierung gebaut oder gekauft werden, ist die Gebäudeversicherung nicht nur sehr wichtig, sondern auch von den Kreditgebern zwingend vorgeschrieben. Sie verlangen z.B. den Nachweis einer Feuerversicherung vor Vergabe eines Darlehens; dies ist verständlich, da ein Totalschaden ja den wirtschaftlichen Ruin des Eigentümers bedeuten kann.

Versichert sind das Gebäude selbst, Nebengebäude, Gebäudebestandteile wie Fenster, Türen, Balkone usw. sowie mit dem Haus festverbundene Zubehörteile( z.B. Markisen, fest verlegter Teppichboden, Antennen, Einbauküchen ).

Man unterscheidet Gebäude generell danach, ob sie zu Wohnzwecken ( mindestens 50 % müssen Wohnzwecken dienen ) oder ob sie gewerblich genutzt werden. Gewerbliche Nutzung ( mehr als 50 % ) kann zu einem höheren Beitragssatz führen, da je nach Art des Gewerbes eine Gefahrerhöhung für das Gebäude ( Feuerrisiko ) gegeben sein kann.

 

 

 

 

 

Nicht versichert sind :

  • Schäden durch Grundwasser
  • Schäden durch stehende oder fliessende Gewässer
  • Schäden durch Rückstau bei starken Niederschlägen
  • Schäden durch Hochwasser
  • Sturmschäden durch Regenwasser, Hagel oder Schnee, wenn diese durch nicht
       ordnungsgemäss geschlossene Fenster, Türen oder andere Öffnungen eindringen, ausser der
       Sturm hat diese Öffnungen geschaffen.
  • Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit

 

 

 

 

 

Ein Sturm ist gegeben, wenn mindestens Windstärke 8 herrscht.

Bei Rohrbruch ist entscheidend, wo sich die Rohre befinden. Innerhalb eines Gebäudes sind alle Zu- und Ableitungsrohre versichert, ausserhalb des Gebäudes sind nur die Zuleitungsrohre, die auf dem Grundstück liegen und der Versorgung des Hauses dienen, versichert.

Es gibt Gesellschaften, die gegen einen Prämienzuschlag eine sogenannte erweiterte Gebäudeversicherung anbieten. Diese Erweiterungen können sehr gravierend sein und von ganz entscheidender Bedeutung, wie z.B. Verzicht auf Leistungsfreiheit bei grober Fahrlässigkeit.

Elementarschäden (Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Lawinen, Schneedruck) können ebenfalls gegen Mehrbeitrag mitversichert werden.

Auf alle Bedingungen, Erweiterungen und Möglichkeiten hier einzugehen, würde sicherlich den Rahmen sprengen und viele weitere Seiten füllen,

 

 

 

 

 

daher beraten wir Sie gern im konkreten Fall.