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Die Unfallversicherung deckt das Risiko einer dauerhaften Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit durch einen Unfall.
Ein Unfall definiert sich folgendermassen :
Ein Unfall liegt vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich,von aussen, unfreiwillig auf seinen Körper wirkendes Ereignis eine Gesundheitsschädigung erleidet.
Versichern kann man :
- Den Invaliditätsfall
Der Grad der Invalidität wird in Prozent ausgedrückt, Vollinvalidität entspricht dann 100 %
- Unfall-Krankenhaus-Tagegeld + Genesungsgeld
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Tatsache ist, dass jährlich über 8 Millionen Menschen in der Bundesrepublik Deutschland verunglücken. Über 80 % dieser Unfälle ereignen sich im Haus, im Strassenverkehr im Urlaub und beim Sport, also in der Freizeit.
Gesetzlicher Unfallschutz besteht nur für die im Erwerbsleben tätigen Personen während der Arbeitszeit ( und auf dem Weg dorthin und zurück ). Für Kinder gilt entsprechend die Schulzeit sowie Hin- und Rückweg nach Hause.
Da die Berufsgenossenschaft aber nur Renten auszahlt, von denen man nebenbei auch nicht leben kann, sollte jeder zusätzlich eine private Unfallversicherung besitzen, die 24 Stunden am Tag Deckungsschutz bietet.
Fazit :
Bei einem Unfall in der Freizeit, beim Sport, im Urlaub usw. erhalten Sie keinerlei Leistung aus der gesetzlichen Unfallversicherung.
Kinder sind zu Hause, beim Spielen auf der Straße oder beim Sport in der Freizeit nicht geschützt.
Keinerlei Unfallversicherungsschutz gibt es für Hausfrauen, obwohl bekannt ist, daß sich gerade im häuslichen Bereich unverhältnismäßig viele Unfälle ereignen.
Die private Unfallversicherung ist daher, bei immer wachsenden Freizeitangeboten, immer neuen Sportarten und neuen Urlaubszielen dringend zu empfehlen.
Wir können Ihnen sehr günstigen Unfallversicherungsschutz bieten und unterbreiten Ihnen gern ein unverbindliches Angebot.
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