Uwe Hilmann oHG
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   Haftpflichtversicherungen

 

 

 

 

Die Haftpflichtversicherung und warum jeder eine haben sollte :

 

 

 

 

 

Im Bürgerlichen Gesetz Buch § 823 ist folgendes geregelt :

 

 

 

 

 

“Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.”

 

 

 

 

 

Dieser Paragraph ist die Grundlage  aller Haftpflichtversicherungen, egal ob Privatperson, Betriebsinhaber, Tierhalter, Bauherr, Haus- und Grundbesitzer oder Kraftfahrer. Folglich haften wir alle bei einem durch uns schuldhaft verursachten Schaden in unbegrenzter Höhe mit unserem gesamten Vermögen, da der Gesetzgeber eine finanzielle Begrenzung nicht vorsieht. Dieses nennt man Verschuldenshaftung. Darüber hinaus gibt es noch eine Gefährdungshaftung. Diese trifft vor allem z.B. Kfz-Besitzer und Tierhalter, die allein schon durch den Besitz haften, auch wenn sie bei einem Schaden keine unmittelbare Schuld trifft.

 

 

 

 

 

Auch Kinder, die das siebente Lebensjahr vollendet haben, können bereits selbst zur Verantwortung gezogen werden. Diese Haftung entfällt nur dann, wenn dem Kind die erforderliche Einsicht in sein Handeln fehlte ( § 828 BGB , Beweislast liegt bei dem Schadenverursacher Kind bzw. den gesetzlichen Vertretern).

 

 

 

 

 

Nur Kinder unter sieben Jahren sind schuldunfähig und somit für ihr Tun nicht verantwortlich. Dies bedeutet jedoch nicht, daß hier nie Schadensersatz zu leisten wäre, da der Gesetzgeber nicht nur den eigentlichen Schädiger ( hier Kind unter 7 Jahren ) ersatzpflichtig macht, sondern auch denjenigen, der die Aufsicht über das Kind hatte. Neben den Eltern kommen hier auch damit beauftragte Personen wie z.B. Großeltern, Tagesmütter und Kindermädchen in Frage ( § 832 BGB ). In diesen Fällen entgeht man der Haftung nur, wenn man nachweisen kann, dass man alles Erforderliche zur Aufsicht getan hat oder, dass der Schaden auch bei ordnungsgemässer Aufsichtsführung entstanden wäre. Gelingt dieser Beweis nicht, ist die aufsichtsführende Person zum Ersatz des Schadens verpflichtet.

 

 

 

 

 

Die Aufgaben der Haftpflichtversicherung :

 

 

  • Prüfung, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht
  • Wiedergutmachung des Schadens in Geld, wenn der Anspruch begründet ist.
  • Abwehr von unbegründeten Schadenersatzansprüchen, bis hin zum Rechtsstreit auf eigene Kosten.

 

 

 

 

 

Nicht versichert sind :

 

 

  • Schäden, die auf Vorsatz beruhen
  • Schäden an gemieteten, geliehenen oder gepachteten Sachen (teilweise mitversichert, z.B. Schäden an gemieteten Wohnungen)
  • Schäden durch den Gebrauch von Kraft- und Luft- oder Wasserfahrzeugen, hier gibt es spezielle Haftpflichtversicherungen
  • Geldstrafen und Bussgelder
  • Schäden aus vertraglichen Verpflichtungen, z.B. Anspruch auf Rückzahlung eines Darlehens
  • Selbst erlittene Schäden, da man sich nicht selbst haftpflichtig machen kann

 

 

 

 

 

Übliche Versicherungen für Privatpersonen sind :

 

 

 

 

 

Privathaftplicht, Tierhalterhaftpflicht, Bauherrenhaftpflicht, Haus- und Grundstückshaftpflicht, Gewässerschadenhaftpflicht (Öltanks) sowie Haftpflichtversicherungen für Wassersport (Surfbretter + Boote) sowie Jagd.

 

 

 

 

 

Auf gewerbliche Haftpflicht-Versicherungen können wir hier nicht näher eingehen, da hierzu ein spezieller Haftpflichtschutz, je nach Art und Umfang des Betriebes - nach eingehender Beratung durch uns - vereinbart werden muss.

 

 

 

 

 

Typische Schadensfälle der Privathaftpflicht :

 

 

 

 

 

Besuch bei Freunden; ein versehentlich verschüttetes Glas Rotwein hinterläßt nicht zu entfernende Flecken auf der Couch-Garnitur, man verursacht als Fussgänger oder Radfahrer einen Verkehrsunfall oder der Filius schiesst mit einem Ball eineScheibe ein usw.

 

 

 

 

 

N i c h t     s o     s c h l i m m  ?

 

 

 

 

 

Was aber, wenn bei dem vorgenannten Verkehrsunfall ein Familienvater verletzt wird und einen Dauerschaden davonträgt oder der Filius bei Freunden zündelt und einen Brand verursacht ?

 

 

 

 

 

Sie sehen also, eine private Haftpflichtversicherung ist unverzichtbar, da ein kleiner Moment der Unachtsamkeit schlimmstenfalls die eigene Existenz bedrohen kann.